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Definition zu Lungenkrebs
Als Erkrankung gilt, wenn in den letzten 10 Jahren eine entsprechende Krebsdiagnose dokumentiert wurde (10-Jahres-Prävalenz). Es werden nur Personen ab einem Alter von 30 Jahren berücksichtigt. Unter Lungenkrebs werden Krebs der Lunge, Bronchien und Luftröhre (Trachea) subsummiert. Dies entspricht der Einteilung in der Publikation „Krebs in Deutschland“, herausgegeben vom Robert Koch-Instituts (RKI) und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. (2021). Erfasst werden Versicherte mit Lungenkrebs-Diagnosen (ICD-10 C33 und C34) aus dem stationären oder ambulanten Bereich. Diagnosen aus dem ambulanten Leistungsbereich erfordern das M2Q-Kriterium innerhalb eines vier Quartale umfassenden Zeitraums oder das Vorliegen von Diagnosen unterschiedlicher Ärzte (Betriebsstättennummern).
Bevölkerungsstruktur in Deutschland 2023