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Definition zu Schwarzer Hautkrebs
Als Erkrankung gilt, wenn in den letzten 10 Jahren eine entsprechende Krebsdiagnose dokumentiert wurde (10-Jahres-Prävalenz). Es werden nur Personen ab einem Alter von 15 Jahren berücksichtigt. Andere Bezeichnungen für „Hautkrebs (Melanom)“ sind malignes Melanom, bösartiges Melanom oder schwarzer Hautkrebs. Die Falldefinition „Hautkrebs (Melanom)“ orientiert sich an der ICD-Definition des Codes C43, die Melanome an der Lippenrotgrenze und an der Haut der Genitalorgane nicht einschließt. Erfasst werden Versicherte mit Melanom-Diagnosen (ICD-10 C43) aus dem stationären oder ambulanten Bereich. Diagnosen aus dem ambulanten Leistungsbereich erfordern das M2Q-Kriterium innerhalb eines vier Quartale umfassenden Zeitraums oder das Vorliegen von Diagnosen unterschiedlicher Ärzte (Betriebsstättennummern).
Bevölkerungsstruktur in Deutschland 2023